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von Felix Pithan, Ersatzkandidat für Platz 4 der Europaliste der PDS, Bundessprecher ['solid] - die sozialistische Jugend.


Seit 1968 der EU-Binnenmarkt geschaffen wurde, ist der Warenhandel innerhalb der Union von Zöllen und anderen Hindernissen befreit worden, ohne dass gemeinsame Umwelt- und Sozialstandards für die Produktion der Waren geschaffen wurden. Das Ergebnis war ein Wettbewerb um die niedrigsten Steuern, Abgaben und arbeits- bzw. umweltrechtlichen Einschränkungen unternehmerischer Profitgier zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zu Gunsten der Konzerne.

Nun soll dasselbe auch im Bereich der Dienstleistungen, die über zwei Drittel der europäischen Wirtschaft ausmachen, eingeführt werden. Mit dem Entwurf der Kommission für eine "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt" soll der "diskriminierungsfreie Zugang" von Dienstleistungsunternehmen zum gesamten europäischen Markt garantiert werden.
Größtenteils soll dies nicht durch eine Harmonisierung von Vorschriften, sondern über das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung geschehen. Dies bedeutet, dass ein Unternehmen, das die Vorschriften eines Mitgliedsstaates erfüllt, automatisch in allen anderen Mitgliedsstaaten der EU zugelassen werden muss.

Damit gilt EU-weit stets die niedrigste existierende Regulierung - das Prinzip des Umwelt- und Sozialdumpings wird vom Warenhandel auf die Dienstleistungen übertragen. Der Wettlauf um den "besten Standort", der den Firmen die wenigsten Vorschriften macht, wird verschärft - denn warum sollte sich ein Unternehmen an strenge Regeln halten, wenn es mit der Rechtslage eines anderen Staates mehr Profite machen kann und ihm der gleiche Zugang zum Markt garantiert wird? Betroffen sind grundsätzlich alle Dienstleistungssektoren. Ausnahmen existieren nur für bereits auf EU-Ebene reglementierte Branchen wie z.B. Verkehr und Telekommunikation sowie ohne Gegenleistung erbrachte staatliche Dienste. Große Bereiche der öffentlichen Daseinsfürsorge wie z.B. Wasserversorgung, Post, Müllabfuhr wären also der neuen Binnenmarktrichtlinie unterworfen.

Beschränkungen für die Zulassung von Dienstleistern darf es nur geben, wenn diese "objektiv durch ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses gerechtfertigt" sind. Die Beweislast liegt bei den Staaten, die solche Regeln aufrechterhalten wollen.

Damit werden - typisch für den Neoliberalismus - politische Entscheidungen auf die Ebene von "Sachzwängen" heruntergebrochen. Gegen jede zu hart erscheinende Regel könnten Unternehmen anführen, diese sei keineswegs objektiv notwenig - ansonsten müsste sie ja ohnehin schon in allen Mitgliedsstaaten der Union existieren...
In einer Demokratie können Regierungen und Parlamente im Rahmen der Verfassung freie Entscheidungen treffen - sie müssen sich dafür vor dem Souverain, der Bevölkerung, verantworten. Im Europa der Konzerne sollen demokratische Institutionen im Rahmen der Erfordernisse des "Wettbewerbs" handeln können - verantworten müssen sie sich vor der EU-Kommission und dem Weltmarkt.